Teilnahmebedingungen

 Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehend genannten Teilnahmebedingungen gelten für alle Fortbildungen, Weiterbildungen und Qualifizierungen, die von der DIFEP KG als Bildungsträger durchgeführt werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen der DIFEP KG s grundsätzlich allen Personen offen, soweit sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Auskünfte zu den Veranstaltungen und deren Zugangsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Information zur Veranstaltung beschrieben und bei der DIFEP KG zu erfragen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der DIFEP KG ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt und akzeptiert. Anderslautende Vereinbarungen und Absprachen bedürfen zu ihrer Geltung der Schriftform. Der Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch der DIFEP KG zustande.

4. Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der DIFEP KG entstehen Gebühren. Dies können Teilnahmegebühren, Beratungsgebühren, Prüfungsgebühren o.ä. sein. Die jeweiligen Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig und zahlbar innerhalb der im Rahmen der Rechnung gesetzten Frist; bei fehlender Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Sofern die Zahlung der Gebühren in einzelnen Raten vereinbart ist, ist dies im Vertrag oder in der Rechnung festzuhalten. Die in unseren Bildungsprogrammen angegeben Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Wir behalten uns ausdrücklich Anpassungen im Zuge allgemeiner Preissteigerungen vor. Hierbei handelt es sich um die Weitergabe von Kostensteigerungen in den Bereichen Energie, Miete, Beherbergung, Honorare, etc. Den jeweils aktuell gültigen Preis finden Sie auf unserer Website.

5. Rücktritt, Ausschluss, Kündigung, Stornogebühren

Ein Rücktritt vom Vertrag ist vor der jeweiligen Veranstaltung jederzeit möglich. Hierbei können Stornogebühren anfallen. Sämtliche Erklärungen bzgl. des Rücktritts bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit dieser Willenserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der DIIFEP KG maßgeblich.

5.1 Stornogebühren

Durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren- Für die Rechtzeitigkeit der Willenserklärung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der DIFEP KG maßgebend.

  • Bei Rücktritt vom Vertrag bis 28 Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung werden seitens der DIFEP KG keine Stornogebühren berechnet.
  • Beim Rücktritt vom Vertrag vom 27. bis 14. Kalendertag vor Beginn der Veranstaltung wird seitens der DIFEP KG eine Stornogebühr in Höhe von 50% der fälligen Gebühren berechnet.
  • Bei einem kurzfristigeren Rücktritt von weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen ist die Gebühr zu 100% zu zahlen.

In allen Fällen können ggfls. zusätzlich Stornokosten bei Hotels und Bildungsstätten anfallen. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen des Hotels bzw. Bildungsstätte. Diese werden an die Teilnehmenden weitergegeben.

Bei nur als Fremdleistungen vermittelten Leistungen, die nicht in den vertraglich ausgewiesenen Leistungen der DIFEP KG enthalten sind (zum Beispiel Unterkunft in einem Hotel oder Bustransfer), gelten die AGB des jeweiligen Leistungserbringers.

5. 2 Alternative zur Stornierung

Anstatt die Kursteilnahme zu stornieren, kann alternativ ein*e andere*r Teilnehmer* in benannt werden. Der DIFEP KG bleibt es vorbehalten, die Ersatzperson zu akzeptieren.

5.3 Fristlose Kündigung des Vertrages

Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zur Veranstaltung nicht erfüllt sind, behält sich die DIFEP KG die fristlose Kündigung des Vertrages vor.

Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Eine Verringerung der Gebühr ist damit nicht verbunden.

6 Absage einer Veranstaltung, Wechsel Referent*in

6.1 Absage

Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmendenzahl oder bei Ausfall bzw. Erkrankung einer Referentin/eines Referenten, Schließung einer Seminarstätte oder höherer Gewalt abgesagt werden. Sofern in dem jeweiligen Vertrag zur Veranstaltung keine andere Regelung enthalten ist, werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

6.2 Ausfall

 Fallen laufende Veranstaltungen aufgrund nicht von der DIFEP KG zu verantwortenden Gründen aus, so besteht auf Seiten der Teilnehmenden weder ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Zeiten noch ein Anspruch auf Zurückgewähr des anteiligen Entgeltes. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungsausfällen aufgrund von höherer Gewalt.

6.3 Austausch Referenten

Die DIFEP KG behält sich vor, geplante Referent*innen auch kurzfristig auszutauschen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden besteht hierdurch nicht. Weiterhin besteht auch kein Recht auf eine Minderung der Gebühren oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten.

7. Urheberrecht

Die im Rahmen der Veranstaltungen der DIFEP KG verwendeten Materialien und die an die Teilnehmer*innen ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zur eigenen Verwendung der Teilnehmer*innen bestimmt und sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Inhalte, die in einer lehrgangsspezifischen App veröffentlicht sind. Die darüberhinausgehende auch auszugsweise Verwendung – insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veräußerung etc. – ist ohne die ausdrückliche Genehmigung bzw. Zustimmung der DIFEP KG nicht gestattet. Die DIFEP KG behält sich alle Rechte an den Materialien und Unterlagen vor; ebenso die rechtliche Verfolgung bei Missachtung dessen.

8. Datenschutz

Die/Der Teilnehmer*in erklärt sich mit einer internen elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts einverstanden. Damit einher geht das Einverständnis, dass der Vor- und Zunahme der/des Teilnehmer*in (ohne Kontaktdaten) auf einer gemeinsamen Teilnahmeliste erscheint. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Einzelheiten können der unter https://www.difep.de  abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Die erhobenen Daten werden ferner genutzt, um Teilnehmer*innen auch künftig über Veranstaltungen zu informieren. Die Zustimmung zur Verwendung der Daten zu diesen Werbezwecken kann jederzeit widerrufen werden.

9. Haftungsbeschränkung

Die DIFEP KG haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der DIFEP KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DIFEP KG seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der DIFEP KG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 1

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Celle im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO als zwischen den Parteien vereinbart; diese Regelung findet auf Verbraucher im Sinne des§ 3 BGB keine Anwendung.

12. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 01.01.2023. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.